Abmeldung und Austritt
Die Anmeldung bleibt gültig bis eine schriftliche und von der Lehrperson visierte Abmeldung bei den Sekretariaten oder ein Ausschluss von der Schule erfolgt.
Abmeldungen sind nur auf Ende eines Semesters möglich und sind bis spätestens 31. Dezember für das Frühlingsemester und bis 31. Mai für das Herbstsemester einzureichen.
Mündliche sowie verspätete Abmeldungen werden nicht entgegengenommen.
