Allgemeine Geschäftsbedingungen

Musikschule Konservatorium Zürich (AGB MKZ)


Alle Formulare und Dokumente können als PDF-Datei heruntergeladen werden:
www.stadt-zuerich.ch/mkz


Unterrichtsangebot
Das Unterrichtsangebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es ist im Schulprospekt beschrieben.


Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit Formular oder per Internet (www.stadt-zuerich.ch/mkz). Mit der Anmeldung anerkennt die/der Unterzeichnende die Allgemeinen Geschäftsbedingungen MKZ (AGB MKZ). Termine: 31. Mai für das 1. Semester, 15. Dezember für das 2. Semester.


Bild- und Tonaufnahmen
Mit ihrer Anmeldung erteilen die Schüler/innen bzw. deren Erziehungsberechtigte MKZ die Erlaubnis, an Anlässen von MKZ erstellte Bild- und Tonaufnahmen für eine allfällige Publikation in Druckerzeugnissen und Online-Medien zu verwenden.


Zuteilung, Umteilung
Die Zuteilung zur Lehrperson erfolgt durch die Direktion, wobei der Wunsch der Schüler/innen nach Möglichkeit berücksichtigt wird. Wünschen die Schüler/innen eine Umteilung zu einer anderen Lehrperson, kann bei der Direktion ein Antrag mit Formular «Umteilungswunsch» eingereicht werden. Eine Umteilung ist grundsätzlich auf Beginn eines Semesters möglich.
Termine: 31. Mai per Ende des 2. Semesters, 15. Dezember per Ende des 1. Semesters.


Abmeldung
Eine Abmeldung ist nur auf Ende eines Semesters möglich. Die Anmeldung bleibt solange gültig, bis eine schriftliche Abmeldung mit Abmeldeformular erfolgt.
Termine: 31. Mai per Ende des 2. Semesters, 15. Dezember per Ende des 1. Semesters.


Schulgeld, Schulgeldrechnung
Das Schulgeld für «Schülerinnen/Schüler bis 20 Jahre» und «Erwachsene ab 20 Jahren» ist auf separaten Listen aufgeführt. Das Schulgeld für «Erwachsene ab 20 Jahren» gilt für Schüler/innen nach Vollendung des 20. Altersjahrs. Das Schulgeld wird pro Semester in Rechnung gestellt und ist innert 30 Tagen zu bezahlen.
Jedes angefangene Semester muss bezahlt werden.


Studierende und Lernende bis 25 Jahre

Studierende und Lernende bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, die in der Stadt Zürich wohnen oder in der Stadt Zürich eine Vollzeitausbildung (Schule oder Lehre) absolvieren, bezahlen die Hälfte des Schulgelds für Erwachsene. Die Vollzeitausbildung ist mit jeweils aktuellem Nachweis zu belegen (z.B. Studienbescheinigung, Bestätigung Lehrfirma, Bestätigung Schule).
Termin: Der Nachweis ist jedes Jahr bis 30. September neu einzureichen.


Schulgeldermässigung
Die Ermässigungspraxis richtet sich nach städtischen Vorgaben. Eltern mit Wohnsitz in der Stadt Zürich können für ihre Kinder bis zum 20. Altersjahr eine Schulgeldermässigung gemäss städtischen Vorgaben beantragen. Der Ermässigungssatz ist abgestuft und basiert auf dem Gesamteinkommen der Eltern von maximal CHF 55'000. Das Gesamteinkommen der Eltern setzt sich aus dem steuerbaren Einkommen plus 10% des CHF 142'000 übersteigenden Vermögens zusammen. Ermässigungsformulare können bei der Musiklehrperson oder beim Service Center von MKZ bezogen werden. Schüler/innen ab dem 20. Altersjahr sowie auswärtige Schüler/innen haben keinen Anspruch auf Ermässigung.
Termin: Das Formular für Schulgeldermässigung ist jedes Jahr bis 31. August neu einzureichen.


Geschwisterrabatt
Sind zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung Geschwister bis zum 20. Altersjahr einer im gleichen Haushalt lebenden Familie an MKZ eingeschrieben, wird auf die Schulgeldrechnung folgender Rabatt gewährt:
- 5 % bei 2 Kindern
- 10 % bei 3 Kindern
- 15 % bei mehr als 3 Kindern


Rückerstattung des Schulgelds beim Einzel- und Kleingruppenunterricht
Das Schulgeld wird weder gutgeschrieben noch zurückbezahlt bei
- Austritt während des Semesters
- Nicht ordnungsgemässer Abmeldung

- Ausschluss nach Disziplinarverfahren
- Von der Schülerin/dem Schüler abgesagte Lektion
Eine Gutschrift bzw. Rückerstattung des Schulgelds erfolgt bei
- Unfall oder Krankheit der Schülerin/des Schülers. Dem Gesuch ist ein Arztzeugnis beizulegen.
- Unfall oder Krankheit der Lehrperson, sofern während eines Schuljahres mehr als 2 Lektionen ausfallen. Eine Rückerstattung erfolgt nur auf ein schriftliches Gesuch. Dieses muss bis spätestens Ende des Schuljahres der Direktion eingereicht werden.
- Absolvierung der Rekrutenschule. Das Gesuch ist vor Ablauf des Semesters, welches der Rekrutenschule vorangeht, versehen mit der Unterschrift der Lehrperson, schriftlich der Direktion einzureichen. Dem Gesuch ist eine Kopie des Marschbefehls beizulegen.
- Abmeldung während des Semesters infolge Wegzugs aus Zürich

Unterrichtstage und Ferien
Die Unterrichtstage von MKZ sind auf dem Merkblatt «Unterrichtstage im Schuljahr» geregelt. Die Ferien richten sich nach der Volksschule der Stadt Zürich. Der Unterricht findet von Montag bis Samstagmittag statt.


Unterrichtsbesuch
Verhinderungen am Besuch einzelner oder mehrerer Unterrichtslektionen sind der Musiklehrperson so früh wie möglich zu melden.

Ausschluss aus MKZ
Auf Antrag der Schulleiterin/des Schulleiters kann die Direktorin Schüler/innen nach vorausgehender Mahnung ausschliessen, wenn Fleiss, Fortschritt und Disziplin ungenügend sind oder das Schulgeld nicht bezahlt wird.


Musikschule Konservatorium Zürich
Die Direktorin
Zürich, November 2011