Schul- und Kursgelder
Berechnung und Fälligkeit
Die belegten Fächer werden einzeln und entsprechend der Lektionsdauer verrechnet.
Die Schulgeldrechnungen werden pro Semester ausgestellt und sind nach Erhalt innert
30 Tagen zu begleichen. Auf ein schriftlich begründetes Gesuch hin kann der Stiftungsrat
das Schulgeld ermässigen. Verspätete Einzahlungen können mit dem Ausschluss im folgenden Semester geahndet werden.
Beim Fehlen einer ordnungsgemässen Abmeldung muss das Schulgeld für ein weiteres Semester bezahlt werden.
Rückerstattung
Das Schulgeld wird weder gutgeschrieben noch rückerstattet bei:
• Austritt während des Semesters
• Nicht ordnungsgemässer Abmeldung
• Ausschluss nach Disziplinarverfahren
• Durch Schülerinnen und Schüler abgesagte Lektionen
• Bei bewilligtem Urlaub der Lehrperson (siehe Artikel 5, Absatz 5)
Das Schulgeld wird ganz oder teilweise gutgeschrieben oder zurückerstattet bei:
• Unfall oder Krankheit. Die ersten fünf ausgefallenen Lektionen werden nicht vergütet.
• Dem entsprechenden Gesuch ist ein Arztzeugnis mit den genauen Daten der
• Abwesenheit beizulegen.
• Unfall oder Krankheit der Lehrperson, sofern mehr als 2 Lektionen ausfallen resp.
• die Stunden nicht durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter erteilt oder
• durch die eigene Lehrperson nachgegeben werden. Eine Gutschrift resp.
• Rückerstattung erfolgt nur auf ein schriftliches Gesuch. Dieses muss bis spätestens
• Ende des Semesters eingereicht werden.
• Absolvierung der Rekrutenschule. Diesbezügliche Gesuche sind vor Ablauf des
• Semesters, welches der Rekrutenschule vorangeht, versehen mit der Unterschrift
• der Lehrperson, schriftlich der Schulleitung einzureichen. Dem Gesuch ist eine
• Kopie des Marschbefehls beizulegen. Dieser kann gegebenenfalls auch nachträglich
• eingereicht werden. Verspätete Gesuche werden nicht berücksichtigt.
Schulgeldermässigung
Die Schulleitung von Zürich Konservatorium Klassik und Jazz kann Schulgeldermässigung unter folgenden Bedingungen gewähren:
• Nachweis von mindestens einem an der Schule absolvierten Semester.
• Begründetes Gesuch mit Steuerausweis des Bewerbers bzw. der Eltern sowie einem
• Attest durch die entsprechende Lehrperson von Zürich Konservatorium Klassik und Jazz.
• Das Formular ist auf den Sekretariaten erhältlich.
Die Gesuche müssen bis spätestens 31. Dezember für das Frühlingssemester und 31. Mai für das Herbstsemester eingereicht werden. Verspätete oder unvollständige Gesuche können nicht berücksichtigt werden.
Die Schulgeldermässigung ist während eines Semesters gültig und kann auf ein entsprechendes Gesuch hin verlängert werden.
Jugendtarif
Falls die erwachsene Schülerin oder der erwachsene Schüler bis zum 25. Altersjahr nachweisen kann, dass sie oder er noch in einem Studium steht oder eine Berufslehre absolviert, gelten für sie oder ihn die Schulgeldansätze für Jugendliche. Der Nachweis
muss in Form einer Bescheinigung über eine vollamtliche Berufsausbildung unaufgefordert jedes Semester bis Ende der zweiten Semesterwoche eingereicht werden.
Studierende des SMPV, die an Zürich Konservatorium Klassik und Jazz das Hauptfach belegen, haben zusätzlich zum Schülerausweis eine Bestätigung der Hauptfachlehrperson beizulegen. Verspätet eingereichte Bescheinigungen können nicht berücksichtigt werden.
