Unterricht
Allgemeines
Die Schülerinnen und Schüler besuchen den Unterricht regelmässig und bereiten sich darauf vor.
Gliederung des Schuljahres
Das Schuljahr umfasst zwei Semester:
• Beginn Frühlingssemester in der Kalenderwoche 9 (nach den Sportferien)
• Beginn Herbstsemester in der Kalenderwoche 34 (nach den Sommerferien)
Lektionsdauer
Die Lektionen dauern für die Schülerinnen und Schüler 35 Minuten (Teillektion) bzw.
50 Minuten (Vollektion) oder 75 Minuten (Intensivprogramm)
Beim Erwachsenenunterricht für Klavier und Violine Abteilung Klassik besteht ein Unterrichtszeitlimit von max. 50'/14-täglich.
Unterrichtsarten
Der Instrumental- und Gesangsunterricht wird in der Regel auf allen Stufen als Einzelunterricht, wöchentlich, zweiwöchentlich oder in Form von fünf Lektionen pro Semester erteilt.
Kurse werden in Gruppen oder Klassen abgehalten.
Stundenpläne
Für die Unterrichtszeiten sind die Vereinbarungen zwischen der Unterrichtsperson und der Lehrperson sowie die auf Kursinformationsunterlagen bekannt gegebenen Zeiten massgebend.
Voraussehbare Verschiebungen von Lektionen sind dem Schüler oder der Schülerin eine Woche vorher mitzuteilen.
Lehrmittel
Die Anschaffung der im Unterricht benötigten Musikalien und Bücher ist Sache der Schülerinnen und Schüler.
Vortragsstunden
Den Schülerinnen und Schülern wird Gelegenheit geboten, an Vortragsstunden mitzuwirken.
Versäumnisse und Absagen
Verhinderungen am Besuch einzelner oder mehrerer Unterrichtslektionen sind nach Möglichkeit der Lehrperson oder dem Sekretariat eine Woche vorher zu melden. Einzelne durch die Schülerin oder den Schüler abgesagte Unterrichtsstunden werden nicht nachgeholt. Drei- oder mehrmalig unentschuldigte oder ungenügend entschuldigte Absenzen haben Disziplinarmassnahmen zur Folge. Bei Verhinderung der Lehrperson werden die ausfallenden Unterrichtslektionen nach Möglichkeit vor- oder nachgeholt oder durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter erteilt.
Bestätigung
Auf Wunsch kann der Schülerin oder dem Schüler beim Austritt ein durch die Lehrperson und die Schulleiterin oder den Schulleiter unterzeichnete Bestätigung über den besuchten Unterricht ausgestellt werden, welche jedoch keine Qualifikation enthält.
Adressänderung
Adressänderungen sind dem Sekretariat innert 14 Tagen schriftlich mitzuteilen.
